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   BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80   

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BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,927)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1980 - X ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,927)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1980 - X ZB 6/80 (https://dejure.org/1980,927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentierbarkeit einer vermittelbaren Lehre - Patentierbarkeit von Rechenprogrammen - Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit einer Arbeitsanweisung als Voraussetzung für die Gewährung eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 98
  • NJW 1981, 1617
  • MDR 1981, 137
  • GRUR 1981, 39
  • DB 1981, 89
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80
    Rechenprogramme für elektronische Datenverarbeitungsanlagen, bei deren Anwendung lediglich von einer in Aufbau und Konstruktion bekannten Datenverarbeitungsanlage der bestimmungsgemäße Gebrauch gemacht wird, sind auch dann nicht patentfähig, wenn mit Hilfe der Datenverarbeitungsanlage ein Herstellungs- oder Bearbeitungsvorgang mit bekannten Steuerungsmitteln unmittelbar beeinflußt wird (Ergänzung zu BGHZ 67, 22 - Dispositionsprogramm und BGH GRUR 1977, 659 - Straken).

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsgrundsätze zur Patentierbarkeit von Rechenprogrammen, die der Senat in den Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 659), "Prüfverfahren" (GRUR 1978, 102) und "Fehlerortung" (GRUR 1978, 420) aufgestellt hat und deren Richtigkeit die Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel zieht, auf die Patentanmeldung auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles zutreffend angewendet.

    Im Vergleich zu dem von dem Senat in der genannten Entscheidung (BGHZ 67, 22) behandelten Dispositionsprogramm liegen Unterschiede der hier zu beurteilenden Lehre nur darin, daß die nach dem Programm verarbeiteten Werte eine Beziehung zu technischen Vorgängen haben und daß die mit Hilfe des Programms gewonnenen Ergebnisse Verwertung in einem technischen Verfahren finden.

    Auch hier ist von dem der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 52, 74 - Rote Taube; BGHZ 67, 22 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1980, 849 - Antiblockiersystem) zu entnehmenden Begriff der technischen Erfindung auszugehen, der sich zusammenfassend dahin formulieren läßt, daß darunter die planmäßige Benutzung beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit zur unmittelbaren Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges zu verstehen ist.

  • BGH, 01.07.1976 - X ZB 10/74

    Anspruch auf Eintragung eines Gebrauchsmusters - Anwendungsbereich des

    Auszug aus BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80
    Auch hier ist von dem der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 52, 74 - Rote Taube; BGHZ 67, 22 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1980, 849 - Antiblockiersystem) zu entnehmenden Begriff der technischen Erfindung auszugehen, der sich zusammenfassend dahin formulieren läßt, daß darunter die planmäßige Benutzung beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit zur unmittelbaren Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges zu verstehen ist.
  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80
    Auch hier ist von dem der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 52, 74 - Rote Taube; BGHZ 67, 22 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1980, 849 - Antiblockiersystem) zu entnehmenden Begriff der technischen Erfindung auszugehen, der sich zusammenfassend dahin formulieren läßt, daß darunter die planmäßige Benutzung beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit zur unmittelbaren Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges zu verstehen ist.
  • BGH, 27.03.1969 - X ZB 15/67

    Rote Taube

    Auszug aus BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80
    Auch hier ist von dem der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 52, 74 - Rote Taube; BGHZ 67, 22 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1980, 849 - Antiblockiersystem) zu entnehmenden Begriff der technischen Erfindung auszugehen, der sich zusammenfassend dahin formulieren läßt, daß darunter die planmäßige Benutzung beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit zur unmittelbaren Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges zu verstehen ist.
  • BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen

    Auszug aus BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80
    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsgrundsätze zur Patentierbarkeit von Rechenprogrammen, die der Senat in den Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 659), "Prüfverfahren" (GRUR 1978, 102) und "Fehlerortung" (GRUR 1978, 420) aufgestellt hat und deren Richtigkeit die Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel zieht, auf die Patentanmeldung auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles zutreffend angewendet.
  • BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74

    Versagung eines Patents betreffend eines Verfahren zur Prüfung des

    Auszug aus BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80
    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsgrundsätze zur Patentierbarkeit von Rechenprogrammen, die der Senat in den Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 659), "Prüfverfahren" (GRUR 1978, 102) und "Fehlerortung" (GRUR 1978, 420) aufgestellt hat und deren Richtigkeit die Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel zieht, auf die Patentanmeldung auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles zutreffend angewendet.
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Nach Auffassung anderer Autoren dürfen Warnstreiks ohne Einschränkungen wiederholt werden (vgl. Hoffmann, DB 1981, 89 f.; Bobke/Grimberg, a. a. O., S. 187 f.).
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    In anderen Entscheidungen hat er von der Benutzung der Anlage auf eine neue, bisher nicht übliche und auch nicht naheliegende Art und Weise (BGHZ 67, 22, 29 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1980, 849, 851 - Antiblockiersystem) oder von einer erfinderischen Veränderung der Nutzung der technischen Mittel (BGHZ 78, 98, 106 - Walzstabteilung) gesprochen.

  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85

    Schutzfähigkeit eines Verfahrens zur Änderung des Treibstoffdurchsatzes in einem

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört eine Lehre zum planmäßigen Handeln dem Bereich der Technik nur dann an, wenn sie sich zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte außerhalb der menschlichen Verstandestätigkeit bedient (BGHZ 52, 74 - Rote Taube; BGHZ 67, 22, 26 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung).

    Ist Kern der Lehre die Auffindung einer Regel, deren Befolgung den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte außerhalb des menschlichen Verstandes nicht gebietet, dann ist sie nicht technisch, auch wenn zu ihrer Ausführung der Einsatz technischer Mittel zweckmäßig oder gar allein sinnvoll, d.h. notwendig erscheint und auf den Einsatz dieser technischen Mittel in den Ansprüchen oder in der Patentschrift hingewiesen ist (vgl. BGH BlPMZ 1977, 341 - Prüfverfahren; BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74] - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung).

    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).

  • BPatG, 14.06.1999 - 20 W (pat) 8/99

    Abgrenzung der Zwischenschaltung von menschlicher Verstandestätigkeit und

    Eine derartige, nur auf den "Kern der Erfindung" ausgerichtete Sichtweise könnte sich zwar auf ältere BGH-Entscheidungen berufen (BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1986, 531 - Flugkostenminimierung) und mag in der Entscheidung "Chinesische Schriftzeichen" (BGH GRUR 1992, 36 ) noch nachklingen mit der Einteilung in Merkmale, die im Vordergrund stehen, und solchen, die der Lehre nicht das entscheidende Gepräge geben und nur mittelbar zum angestrebten Erfolg beitragen.
  • OVG Hamburg, 01.08.1988 - Bf VI 60/87
    Denn diese Entscheidung ist -- ebenso wie weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Patentfähigkeit von Computerprogrammen (vgl. Beschluß vom 21.4.1977, DB 1977 S. 1786 = GRUR 1977 S. 657; Beschluß vom 13.5.1980, GRUR 1980 S. 849; Beschluß vom 16.9.1980, DB 1981 S. 89 = GRUR 1981 S. 39; Urteil vom 11.3.1986, GRUR 1986 S. 531) -- noch zu der vor dem 1.1.1978 geltenden Fassung des Patentgesetzes ergangen; neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs liegen -- soweit ersichtlich -- noch nicht vor.
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